Blick in die historische Kramgasse in der Berner Altstadt

Burgergesellschaft Bern

Wer ist Bernburger?

Zur Burgergemeinde gehört man durch Abstammung oder Adoption. Neuen Bewerber/innen kann das Burgerrecht, auf ein entsprechendes Gesuch hin, erteilt werden.

  • Schriftliche Anmeldung und Einreichung eines Lebenslaufs mit Motivationsschreiben bei der Stubenschreiberei zu Handen des Vorgesetztenbottes.
  • Danach Prüfung durch das Vorgesetztenbott und Beschluss über das weitere Vorgehen.
  • Bei positivem Beschluss des Vorgesetztenbottes, Anmeldung bei der Burgergemeinde (Burgerkanzlei).
  • Die Burgerkommission prüft das Gesuch aus Sicht der Burgergemeinde. Zwischen Vertretenden der Burgerkommission und den Gesuchstellenden wird ein persönliches Einburgerungsgespräch geführt.
  • Beschlussfassung in der Burgerkommission über die Weiterführung des Verfahrens und Antragstellung an den Kleinen Burgerrat.
  • Über das Gesuch wird im Kleinen Burgerrat und anschliessend im Grossen Burgerrat abschliessend befunden.
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