Burgergesellschaft Bern
News aus dem Silberbecher
Wer ist Bernburger?
Zur Burgergemeinde gehört man durch Abstammung oder Adoption. Neuen Bewerber/innen kann das Burgerrecht, auf ein entsprechendes Gesuch hin, erteilt werden.
- Schriftliche Anmeldung und Einreichung eines Lebenslaufs mit Motivationsschreiben bei der Stubenschreiberei zu Handen des Vorgesetztenbottes.
- Danach Prüfung durch das Vorgesetztenbott und Beschluss über das weitere Vorgehen.
- Bei positivem Beschluss des Vorgesetztenbottes, Anmeldung bei der Burgergemeinde (Burgerkanzlei).
- Die Burgerkommission prüft das Gesuch aus Sicht der Burgergemeinde. Zwischen Vertretenden der Burgerkommission und den Gesuchstellenden wird ein persönliches Einburgerungsgespräch geführt.
- Beschlussfassung in der Burgerkommission über die Weiterführung des Verfahrens und Antragstellung an den Kleinen Burgerrat.
- Über das Gesuch wird im Kleinen Burgerrat und anschliessend im Grossen Burgerrat abschliessend befunden.