kurz & bündig
Wie werde ich Bernburger?
Voraussetzungen:
- Bezug zu Bern muss vorhanden sein
- Einwandfreier Leumund
- Zwei Burgergöttis/-gottis sollten vorhanden sein
Vorgehen:
- Anmeldung des Begehrens bei einer Zunft oder Gesellschaft
- Das Vorgesetztenbott bespricht das Beitrittsgesuch und bespricht das weitere Vorgehen
- Danach Anmeldung bei der Burgergemeinde/Burgerkanzlei Unterlagen: Lebenslauf aller Familienangehörigen inkl. wieso will ich Bernburger werden, Strafregister- und Betreibungsregisterauszug, Steuerunterlagen der letzten Jahre, Bescheinigung dass alle Steuern bezahlt sind, Niederlassungsausweis und Foto
- Die Burgerkommission (BUKO) sichtet die Unterlagen und ein Referent und der Präsident oder Vizepräsident haben mit dem Interessent und einem Vertreter der Zunft/Gesellschaft ein persönliches „Einburgerungsgespräch“.
- Danach entscheidet die BUKO, ob der Prozess weitergeführt wird oder nicht.
- Wenn ja, kommt das Gesuch vor den Kleinen Burgerrat und danach an den Grossen Burgerrat
- Haben alle burgerlichen Instanzen dem Gesuch positiv zugestimmt, kommt das Einburgerungsgesuch vor das Volk (alle stimmberechtigen Bernburger) an die Urnenabstimmung vom Juni oder Dezember.